Water Seven GmbH
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                                                                                                                                              ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


                                                                                                                                                               Water Seven GmbH
                                                                                                                                                     Lassallestraße 28/8, 1020 Wien
                                                                                                                                                      Geschäftsführer: Gökhan Sizer
                                                                                                                                                       Website: www.waterseven.at

Stand: Oktober 2025

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Water Seven GmbH (nachfolgend „wir“ oder „unser Unternehmen“) und natürlichen sowie juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie – gegenüber unternehmerischen Kunden – auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Website www.waterseven.at, und wurde diese dem Kunden auch übermittelt.

1.3 Wir kontrahieren ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen – gegenüber Unternehmern schriftlichen – Zustimmung.

1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach deren Eingang nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot / Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber Unternehmern erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3 In Informationsmaterialien (Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Websites etc.) angeführte Angaben über unsere Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich – gegenüber Unternehmern schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt werden.

2.4 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung aller im Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungen, wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag auf die Rechnung angerechnet.

3. Preise

3.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen.

3.2 Für vom Kunden angeordnete Zusatzleistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager Wien. Verpackungs-, Transport-, Verlade- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden.

3.4 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Wird Water Seven GmbH damit beauftragt, erfolgt eine gesonderte, angemessene Verrechnung.

3.5 Wir sind berechtigt – und auf Antrag des Kunden verpflichtet –, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn sich Lohn- oder Materialkosten seit Vertragsabschluss um mindestens 3 % verändern.

3.6 Bei Dauerschuldverhältnissen gilt die Wertanpassung gemäß Verbraucherpreisindex (VPI 2010).

3.7 Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Entgeltanpassung nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung.

3.8 Technische Ausmaßregeln (z. B. Messung von Rohrleitungen, Dämmung, Formstücken etc.) gelten entsprechend branchenüblichen Normen.

4. Beigestellte Waren

4.1 Werden Geräte oder Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, einen Zuschlag von mindestens 20 % des Wertes der beigestellten Waren zu verrechnen.

4.2 Beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung.

4.3 Für Qualität, Eignung und Funktion beigestellter Geräte oder Materialien haftet der Kunde.

5. Zahlung

5.1 60 % des Auftragswerts sind bei Vertragsabschluss fällig, der Rest nach Fertigstellung der Leistung.

5.2 Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5.3 Zahlungswidmungen auf Überweisungen sind für uns nicht verbindlich.

5.4 Bei Zahlungsverzug sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, Verzugszinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 4 %.

5.5 Weitere Verzugsschäden können geltend gemacht werden.

5.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.

5.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5.8 Mahnspesen betragen bei verschuldetem Zahlungsverzug 10 € pro Mahnung.

5.9 Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen verrechnen wir 60 € inkl. MwSt. Bei länger dauernden Arbeiten (ab 5 Tagen) gilt eine Stornofrist von 5 Werktagen, danach werden 20 % Stornogebühr fällig.

6. Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten zum Zwecke des Gläubigerschutzes an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände (z. B. AKV, KSV1870, ÖVC) übermittelt werden dürfen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Unsere Leistungspflicht beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.

7.2 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten Angaben über verdeckte Leitungen, Fluchtwege, statische Gegebenheiten etc. unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

7.3 Werden diese Pflichten verletzt, liegt kein Mangel unserer Leistung vor.

7.4 Notwendige behördliche Bewilligungen hat der Kunde auf eigene Kosten einzuholen.

7.5 Energie- und Wassermengen für Montage und Probebetrieb sind vom Kunden bereitzustellen.

7.6 Der Kunde stellt geeignete Lagerräume für Material und Werkzeug kostenlos zur Verfügung.

7.7 Eine Abtretung von Forderungen oder Rechten des Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

8. Leistungsausführung

8.1 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden werden nur berücksichtigt, wenn sie technisch erforderlich sind.

8.2 Zumutbare geringfügige Änderungen gelten als vorweg genehmigt.

8.3 Kommt es zu Auftragsänderungen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.

8.4 Wünscht der Kunde eine beschleunigte Ausführung, können Mehrkosten verrechnet werden.

8.5 Teilrechnungen für Teilleistungen sind zulässig.

9. Leistungsfristen und Termine

9.1 Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen oder ähnlichen Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs.

9.2 Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen entsprechend.

9.3 Für notwendige Lagerungen dürfen wir 5 % des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat verrechnen.

9.4 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.

9.5 Bei Leistungsverzug steht dem Kunden nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht zu.

10. Hinweis auf Leistungsumfang und behelfsmäßige Instandsetzungen

10.1 Schäden an bestehenden Leitungen oder Armaturen infolge verdeckter Mängel sind nur bei schuldhaftem Verhalten unsererseits zu ersetzen.

10.2 Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht nur eine eingeschränkte Haltbarkeit; der Kunde hat unverzüglich eine dauerhafte Reparatur zu veranlassen.

11. Gefahrtragung

11.1 Für Verbraucher gilt § 7b KSchG.

11.2 Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur oder Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über.

11.3 Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung auf dessen Kosten abgeschlossen werden.

12. Annahmeverzug

12.1 Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Materialien anderweitig zu verwenden und entstandene Kosten zu verrechnen.

12.2 Bei Annahmeverzug können wir Lagerkosten von 45 € inkl. MwSt pro Tag verrechnen.

12.3 Wir können nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und pauschalen Schadenersatz von 30 % des Auftragswertes verlangen.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

13.2 Weiterveräußerungen bedürfen unserer Zustimmung; Forderungen gelten im Voraus als abgetreten.

13.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

13.4 Der Kunde hat uns über Insolvenz oder Pfändungen unverzüglich zu informieren.

14. Schutzrechte Dritter

14.1 Bringt der Kunde eigene Pläne oder Unterlagen bei, haftet er für allfällige Verletzungen von Schutzrechten Dritter.

14.2 Wird ein solcher Anspruch erhoben, können wir die Arbeiten bis zur Klärung aussetzen.

14.3 Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

15. Geistiges Eigentum

15.1 Von uns erstellte Pläne, Skizzen, Angebote und Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.

15.2 Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks ist ohne unsere Zustimmung untersagt.

15.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihm bekannt gewordenen Informationen.

16. Gewährleistung

16.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

16.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 1 Tag nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.

16.3 Zur Behebung von Mängeln sind uns mindestens zwei Versuche einzuräumen.

16.4 Unberechtigte Mängelrügen hat der Kunde zu ersetzen.

16.5 Die Rücksendung mangelhafter Ware erfolgt auf Kosten des Unternehmenskunden.

16.6 Kein Mangel liegt vor, wenn dieser durch fehlende Mitwirkung oder unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht wurde.

17. Haftung

17.1 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

17.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung auf den Betrag der Haftpflichtversicherung beschränkt.

17.3 Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Montage oder Wartung übernehmen wir keine Haftung.

17.4 Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen zwei Jahren ab Kenntnis.

17.5 Der Kunde hat etwaige Versicherungsleistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18.2 Es gilt eine Ersatzregelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

19. Allgemeines

19.1 Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Erfüllungsort ist Wien.

19.3 Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG).

19.4 Änderungen des Namens, der Adresse oder Rechtsform des Kunden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

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